Botulismus/Silage

Verfasser der Artikel ist soweit nicht anders vermerkt Dr. C. A. Bingold, Pferdeklinik Großostheim

Da immer wieder Hysterie und Panik wegen Botulismus bei Sialgefütterung aufkommt, was durch die Medien kräftig geschürt wird, anbei der Abdruck eines Schreibens des Institutes für Tierernährung der Tierärztlichen Hochschule Hannover, das wir mit Genehmigung von Herrn Prof. Dr. Zentek veröffentlichen:

1. Verdacht auf Botulismus ist auch in unserem Einsendungsgut als Vorbericht häufiger vertreten. Der Nachweis, den wir in Zusammenarbeit mit Herr Prof. Böhnel durchfuhren, ist schwierig, da der Einfluß der Probenentnahme und die zu erwartende ungleichmäßige Toxinverteilung die Aussagekraft eines negativen Befundes limitieren.

2. Bei einer qualitativ guten Silage ist das Risiko für Botulismus vmtl. nicht höher als bei Heufütterung, Entscheidend ist die Erntetechnik, die auf eine möglichstkontaminationsarme Gewinnung auszulegen ist, Insbesondere sollte die Schnitthöhe nicht zu niedrig gewählt werden, da ansonsten die Gefahr der Erdkontamination steigt.

3. Eine eher feuchtere, gut durchsäuerte Siiage scheint hinsichtlich derBotulismusproblematik weniger anfällig zu sein, da es ab pH 4,5 zu einer lnhibierung der Vermehrung von C. botulinum kommt.

4. Es scheint momentan nach dem Stand der Diskussion zwar so zu sein, dass die überwiegende Zahl von Pferden mit Silage gefuttert wurde, wenn Botulismus festgestellt wurde, Wir weisen aber darauf hin, dass das Problem grundsätzlich auch bei Heufütterung auftreten kann, zumindestens liegen entsprechende Fallbesehreibungen vor.


Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für aus diesen Seiten abgeleitete Maßnahmen, für angegebene Dosierungen, Nebenwirkungen oder Schäden in Folge der Anwendung von Präparaten oder Maßnahmen. Die Dosierung ist im Einzelfall zu prüfen. Die Präparate dürfen nur von Tierärzten angewandt werden. Die Zulassung der Präparate für das Pferd ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht für das Pferd und für die jeweilige Indikation zugelassene Medikamente anzuwenden ist strafbar.


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