Dass auch Fohlen gegen Viruserkrankungen durch Impfungen geschützt werden sollten, ist unbestritten. Nicht immer klar ist jedoch der Zeitpunkt der Impfungen.
Fohlen dürfen in den ersten Monaten ihres Lebens noch nicht geimpft werden (Ausnahme Herpes Lebendimpfstoff). Der Grund dafür ist zum einen das noch nicht ausgereifte Immunsystem, das erst in den ersten Lebensmonaten zur vollen Funktionalität heranreift. Eine Impfung hat nur bei funktionsfähigem Immunsystem Sinn, denn die Impfung immitiert ja sozusagen einen Angriff eines Erregers.
Der zweite Grund, weshalb nicht in den ersten Monaten geimpft werden darf, liegt in der Tatsache, dass das Fohlen um die Übergangszeit der Heranreifung des Immunsystems zu überbrücken durch die mütterlichen Antikörper, die durch das Kolostrum übertragen wurden, für einige Monate geschützt ist. Während der Heranreifung des Immunsystems dauert eine Immunantwort auch sehr lange (bis zu einem Monat) bis entsprechende Antikörper in ausreichendem Maße produziert werden. Mit zunehmendem Training des Immunsystems verkürzt sich diese Zeit. Aus diesem Grund ist die ausreichende Aufnahme von guter Kolostralmilch so extrem wichtig. Nur so ist die mehrere Monate dauernde Übergangszeit bis das Immunsystem des Fohlens voll funktionsfähig ist, für das Fohlen risiskolos überbrückbar.
Das Problem einer zu früh vorgenommenen Impfung besteht ironischerweise darin, dass die durch die Kolostralmilch übertragenen Antikörper die Wirkung einer Impfung regelrecht neutralisieren. Das Immunsystem betrachtet den Impfstoff als Erreger, der bekämpft werden musst. Das Immunsystem ist aber noch nicht fähig, eigene Antikörper zu bilden, womit die Wirkung der Impfung verpufft. Es entsteht kein Schutz. Aus diesem Grund ist es sinnlos oder gar schädlich vor einem Alter von 4 Monaten Impfungen bei Fohlen durchzuführen. Die Menge der durch die Kolostralmilch übertragenen Antikörper reduziert sich pro Monat jeweils um die Hälfte, so dass nach etwa 4 Monaten nur noch sehr wenig mütterliche Antikörper vorhanden sind und das Immunsystem andererseits soweit herangereift ist, dass eine brauchbare Immunantwort des Fohlens erfolgen kann Da diese Immunantwort aber noch schwächer ist als bei erwachsenen Pferden, ist es gerade hier extrem wichtig, dass in den vorgeschriebenen Abständen Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden. Nur so kann das Immunsystem gegen den Erreger trainiert werden, um eine andauernde tragfähige Abwehrkraft zu erzeugen.
Um die Überbrückungszeit zwischen Geburt und erster Impfung zu optimieren, empfiehlt es sich bei der tragenden Stute vor der Geburt Wiederholungsimpfungen durchzuführen, da so wesentlich höhere Antikörperspiegel in der Kolostralmilch erreicht werden. Diese Impfung soll nach Herstellerangaben erfolgen. In der Regel werden zwei bis drei Herpes-Impfstoffapplikationen in der Trächtigkeit durchgeführt, wobei die letzte Applikation nahe dem Geburtstermin erfolgen sollte, um die Übertragung mütterlicher Antikörper durch das Kolostrum zu maximieren. Nur die nahe am Geburtstermin durchgeführte Impfung, nicht aber die vorangehenden, sollte Tetanustoxoidimpfstoff enthalten.
Bei Fohlen aus nicht geimpften Mutterstuten und bei fehlender Kolostrumaufnahme sollten Impfungen gegen Influenza, Tetanus und Herpes ab dem Alter von 4 Monaten durchgeführt werden. Auch bei erwiesener, geringer Antikörpermenge im Fohlen sollte in diesem frühen Alter geimpft werden. Zu einem solches Vorgehen wird geraten, um das Zeitfenster, in dem die Jungtiere ungeschützt sind und in dem die Mehrzahl der Erstinfektionen stattfindet, zu minimieren und idealerweise eine Erstinfektion zu vermeiden. Allerdings ist hier dringend zu beachten, dass sich insbesondere im Falle der Impfung gegen Influenza und Tetanus sowie bei Anwendung der meisten Herpes-Impfstoffe aus inaktivierten Erregern auch geringe Mengen mütterlicher Antikörperaus dem Kolostrum nachteilig auf die Immunitätsbildung im ersten Lebensjahr des Fohlens auswirken können. Im Anschluss an solche frühzeitigen Impfungen muss daher immer das beschriebene Grundimmunisierungsschema durchgeführt werden. Dabei ist allerdings der frühere Zeitpunkt der Erstimpfung zu berücksichtigen, sodass der zweite Impftermin im Alter von 5 anstatt von 6 Monaten stattfindet und die Folgetermine ebenfalls um einen Monat vorzuverlegen sind.
Die Grundimmunisierung mit Herpes Lebendvakzinen sieht nach derzeitiger Zulassung nur eine zweimalige Applikation in einem 3- bis 4-monatigen Intervall vor. Um einen möglichst gut belastbaren und frühen Schutz zu erreichen, sind zurzeit für die ersten beiden Herpesimpfungen im Alter von 5 und 6 Monaten Impfstoffe aus inaktivierten Erregern vorzuziehen.
Fazit:
Fohlen nicht unter 4 Monaten impfen
Stute während der Trächtigkeit und vor der Geburt ausreichend wiederholungsimpfen
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