Influenza

Verfasser der Artikel ist soweit nicht anders vermerkt Dr. C. A. Bingold, Pferdeklinik Großostheim

    Influenza ist eine Virusinfektion, die sich als Atemwegserkrankung darstellt (Rötung der Nasenschleimhaut, wässriger Nasen- und Augenausfluß, trockener, harter Husten, Fieber sowie Gefahr der bakteriellen Sekundärinfektion (der Schleim wird dann gelb oder grünlich)). Die Übertragung erfolgt als Tröpfcheninfektion - insbesondere bei hoher Pferdedichte. Aufgrund der hohen Kontagiosität ist die Gefahr einer schnellen Ausbreitung gegeben. Ein kräftiger Hustenstoß verteilt die Erreger im Umkreis von 50 Metern (d. h. ein Pferd im Stall reicht, um den ganzen Stall zu infizieren).

    Durch Impfungen können Infektionen verhindert werden oder zumindest werden die Risiken der klinischen Erkrankungen ganz erheblich gemindert. Aufgrund der stetigen Veränderung der Viren werden die Impfstoffe kontinuierlich angepasst.

    Neben der Grundlage für chronische Hustenerkrankungen kann Influenza zu Herzschäden und bei besonders schlecht geschützten Pferden auch zu Todesfällen führen.

    Auf internationalen Turnieren ist der Influenzaimpfschutz schon seit langer Zeit vorgeschrieben, was anhand des FEI-Passes kontrolliert wird. Auch auf nationaler Ebene besteht  eine Pflicht zur Impfung für die Startgenehmigung. Die Überprüfung wird anhand der Impfpässe vorgenommen.

    Impfschema

    • Erstimpfung
    • 2.  Impfung nach 42-70 Tagen
    • 3.  Impfung nach 6 Monaten

    Da der Impfschutz nach einem halben Jahr langsam nachlässt und nach etwa einem Jahr nur noch schlecht ist, sollte regelmäßig halbjährlich nachgeimpft werden.

    Die Grundimmunisierung erfolgt ab einem Alter von mindestens 6 Monaten.

    Relevanz: Dringend zu empfehlen

     


Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für aus diesen Seiten abgeleitete Maßnahmen, für angegebene Dosierungen, Nebenwirkungen oder Schäden in Folge der Anwendung von Präparaten oder Maßnahmen. Die Dosierung ist im Einzelfall zu prüfen. Die Präparate dürfen nur von Tierärzten angewandt werden. Die Zulassung der Präparate für das Pferd ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht für das Pferd und für die jeweilige Indikation zugelassene Medikamente anzuwenden ist strafbar.


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