Zahnprophylaxe

Verfasser der Artikel ist soweit nicht anders vermerkt Dr. C. A. Bingold, Pferdeklinik Großostheim

    Das Gebiß der Pferde ist von der Natur für die Größe eines Ponys konzipiert. Es ist so ausgelegt, daß eine kontinuierliche Mahltätigkeit über die meiste Zeit des Tages vorliegt, wobei strukturiertes recht hartes Futter zerkaut wird. Die Zähne der Pferde sind aufgrund der Evolution auf harte Gräser ausgelegt, nicht auf weiches Heu, frisches Gras und sporadische Körnerfütterung. Da ihnen jedoch heute vorallem energiereiches Futter in Form von Pellets, Körnern, Kleie usw. angeboten wird, entfällt dieser mahlende Vorgang weitgehend. Ein Über-oder Unterbiß, der weiter vererbt wird, verhindert eine gleichmäßige Abnutzung der Zähne. Die Zähne werden scharf, das Kauen wird unangenehm. Durch die messerscharfen Backenzähne können sogar Schleimhautverletzungen auftreten. Bis zum Alter von 5 Jahren werden Zähne gewechselt, was ebenfalls unangenehm sein kann, wenn sogenannte Kappen sich nicht rechtzeitig lösen.

    Zahnprobleme können vielseitige Auswirkungen haben:

    1.)Futterreste befinden sich im Kot (unverdaute Körner bzw. Heu) (Verschwenden von Futtermitteln).

    2.)Futterreste fallen während des Fressens aus dem Maul bzw. werden zu kleinen Bällen gerollt (Verschwenden von Futtermitteln).

    3.) Kau- und /oder Schluckbeschwerden, die nur noch eine verzögerte Futteraufnahme ermöglichen (Schlundverstopfung- und Kolikgefahr).

     4.)Probleme beim Reiten ("Auf das Gebiß legen", Verwerfen im Genick, Kopfschlagen, Zungenstrecken, vermeintliche Rückenprobleme) bis hin zur Unreitbarkeit (Bocken, Steigen).

    5.) Schwierigkeiten beim Auf- und /oder Abtrensen.

    6.) Bei Zahnstein, Zahnfrakturen und Wurzelvereiterungen kommt es zu übelriechendem gelben Nasenausfluß mit oder ohne Schwellung im Kopfbereich.

    Die ersten 4 Punkte führen über kurz oder lang zu einer sichtbaren Abmagerung.

    Therapie

    Um Zahnprobleme zu verhindern, sollten mindestens 1x jährlich das Gebiß überprüft werden.

    Scharfe Zähne (als Haken bezeichnet), die dadurch entstanden sind, daß der Unterkiefer von Natur aus kleiner ist als der Oberkiefer, können mit der Hand geraspelt werden. Bei Gebißanomalien wie Unter- oder Überbiß sowie gänzliches Fehlen eines Zahnes treten größere Schäden auf, die meist nur mit der elektrischen Zahnraspel und/oder mit speziellen Zahninstrumenten behandelt werden können. Überstehende Backen- oder Schneidezähne müssen korrigiert werden. Wellengebisse sollten begradigt werden, soweit dies möglich ist.

    Aufreitende Zahnkappen oder persistierende Milchzähne, die zu Schwierigkeiten führen bzw. das Wachstum der bleibenden Zähne behindern, sollten entfernt werden.

    Wolfszähne sind rudimentäre Zähne vor dem 1. Backenzahn , die nur kleine Wurzeln besitzen und fast ausschließlich im Oberkiefer vorkommen. Sie können zu Problemen beim Reiten führen und sollten spätestens dann entfernt werden.

    Hengst- oder Hakenzähne, die zu lang und scharf werden, können ebenfalls geraspelt werden, um die Verletzungsgefahr zu beheben. Zahnstein, der sich vorallem an diesen Zähnen bemerkbar macht (Zahnfleischentzündung sowie Schwierigkeiten bei "Annahme" des Trensengebisses) kann problemlos entfernt werden.

    Zahnfrakturen der Backenzähne im Ober- oder Unterkiefer, die glücklicherweise selten sind und meist mit einer Vereiterung des Kiefers einhergehen, sind zum Teil nur unter Vollnarkose operativ zu behandeln. Die eitrige Entzündung kann langfristig zu einer Blutvergiftung (Septikämie) führen. Durch die Weiterentwicklung der Zahnmedizin können viele komplizierte Zahnprobleme inzwischen auch in einer Standnarkose erfolgreich behandelt werden.

    Mehr Infos zur Zahnmedizin beim Pferd findet man auf der Webseite von Jos Richter bei EquiDentInfo.


Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für aus diesen Seiten abgeleitete Maßnahmen, für angegebene Dosierungen, Nebenwirkungen oder Schäden in Folge der Anwendung von Präparaten oder Maßnahmen. Die Dosierung ist im Einzelfall zu prüfen. Die Präparate dürfen nur von Tierärzten angewandt werden. Die Zulassung der Präparate für das Pferd ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht für das Pferd und für die jeweilige Indikation zugelassene Medikamente anzuwenden ist strafbar.


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