Seit 1.7.2000 sind sie Pflicht für alle Pferde
Was ist der Equidenpass
Er ist der Personalausweis des Pferdes. Er beinhaltet das Alter und Abstammung des Pferdes, sowie Name und Adresse des Besitzers. Als „Photo" ist ein Diagramm mit den Abzeichen des Pferdes eingeheftet.
In ihm werden bei Schlachttieren die vorgenommenen Behandlungen und die verwendeten Medikamente eingetragen.
Bei Turnierpferden werden Impfungen und Dopingproben eingetragen.
Der Sinn des Equidenpasses
Das Pferd ist in unserer europäischen Kultur leider nicht nur Sporttier, sondern auch potentielles Lebensmittel. Dies war in der Vergangenheit häufig Ursache für Konflikte, was die medizinische Versorgung der Vierbeiner anging. Wobei hier Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln das Stichwort sind.
Um nun den Besitzern die Möglichkeit zu geben, ihr Tier aus der Lebensmittelkette verbindlich zu lösen, hat die Europäische Kommission den Equidenpass eingeführt. Damit soll eine uneingeschränkte medizinische Versorgung gewährleistet werden.
Ob diese Regelung gut oder schlecht ist, ob sie der wirklichen Unterscheidung zwischen Hobbytier und potentieller Salami dient hängt von der Kontrolle durch die Behörden und der Durchführbarkeit der Vorschriften ab.
Ich will an dieser Stelle nicht das Für und Wider des Equidenpasses diskutieren.
Nur sollte jeder sich fragen was er für einen Anspruch an das Lebensmittel auf seinem Teller stellt, egal ob Rind, Schwein oder Pferd, ob Tomate oder Salat.
Wer braucht den Eqidenpass
Es braucht jedes Pferd einen Equidenpass. Dabei spielen das Alter die Größe oder die Nutzungsart keine Rolle.
Das heißt Klein-Paulchen auf der Koppel muss genauso wie Grande Star im Viereck einen Pferdepass besitzen.
Nebenbei bemerkt gehören Esel, Maultiere und Maulesel auch dazu.
Wie bekomme ich einen Pass
Zwei Personenkreise sind für die Erfassung der Equidenpässe zuständig.
Dies sind die Brennbeauftragten der jeweiligen Zuchtverbände und die Tierärzte die dazu über eine gesonderte Qualifikation verfügen.
Fall 1: Ihr Pferd hat Abstammungspapiere
In diesem Fall können sie den Pass über den jeweiligen Zuchtverband beantragen. Die Zuchtverbände geben auch gerne Auskunft über die jeweilige Vorgehensweise.
Bei Ausländischen Papieren kann man sich an den jeweiligen deutschen Partnerverband wenden, der bei den jeweiligen Landesverbänden zu erfragen ist.
Fall 2: Ihr Pferd hat keine Papiere
Da ist der Tierarzt oder Brennbeauftragte gefragt. Dieser erfasst die Abzeichen ihres Tieres und nimmt die jeweiligen Daten auf.
Das Antragsformular wird zur Deutschen Reiterlichen Vereinigung ( FN ) geschickt, die dann ihren Pass ausstellt.
Dieses Verfahren empfiehlt sich auch für Pferde mit ausländischen Papieren, für die es bei uns keinen Partnerverband gibt.
Eine kleine Hilfe für die Entscheidung
Im Sinne des Equidenpasses haben sie als Besitzer die Entscheidung ob ihr Tier niemals der Lebensmittelgewinnung zugeführt wird, oder ob die Möglichkeit der Verwertung weiterhin bestehen soll.
Mein Pferd soll niemals geschlachtet werden.
Das Tier wird, wenn es soweit ist, schmerzlos eingeschläfert und über die Tierkörperverwertung entsorgt.
Diese Entscheidung ist nicht rückgängig zu machen, auch wenn das Tier verkauft wird ist diese Entscheidung für den potentiellen Käufer bindend.
Ihr Pferd ist vor dem Gesetz ein reines Hobbytier
Mein Pferd soll geschlachtet werden
Ihr Pferd darf geschlachtet werden und in die Lebensmittelkette gelangen. Diese Entscheidung ist umwandelbar in „Nicht- Schlachtung" sollte es die Situation erfordern.
Es dürfen alle Medikamente eingesetzt werden, die für das Pferd zugelassen sind. Diese müssen nicht in den Pass eingetragen werden.
Medikamente die nicht für das Pferd zugelassen sind dürfen ebenfalls (mit einigen Ausnahmen) angewendet werden.
Diese müssen aber in den Pass eingetragen werden. Es gilt eine generelle Wartezeit von sechs Monaten bis zur Verwertung.
Was bedeutet der Pass im täglichen Umgang
- er muss bei allen Transporten mitgeführt werden
- er ist bei Turnieren erforderlich
- es darf kein Pferd ohne Pass geschlachtet werden
- er dient als Impfpass und Behandlungskartei
- (Dieser Abschnitt wurde von Jos Richter verfasst)
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