Therapie

Verfasser der Artikel ist soweit nicht anders vermerkt Dr. C. A. Bingold, Pferdeklinik Großostheim

Die Möglichkeit “Hufrolle” oder besser das Hufrollensyndrom erfolgreich zu behandeln sind mit den besseren diagnostischen Möglichkeiten wesentlich gestiegen. Wenn man detailliert feststellen kann, was eigentlich Ursache der Schmerzen ist, kann man auch wesentlich spezifischer behandeln.

Die Heilungschancen sind daher wesentlich gestiegen, sofern der Krankheitsprozess nicht so weit fortgeschritten ist, dass Strukturen schon völlig zerstört sind. Ein anhaltender Therapieerfolg kann nur erwartet werden, wenn die Strukturen des Strahlbeinkomplexes noch nicht hoffnungslos zerstört sind. Weiter fortgeschrittene Stadien können nicht wirklich behandelt werden, die Krankheit lässt sich dann bestenfalls „managen“.

Im Folgenden ein kleiner Ausschnitt der Möglichkeiten.

Beschlag und Hufkorrekturen

Da in den allermeisten Fällen der Huf und Umbauveränderungen des Hufes ursächlich oder in der Folge mit dem Hufrollensyndrom in Verbindung stehen, muss hier saniert werden. Nicht selten behebt ein optimaler orthopädischer Beschlag das Problem ohne weitere Therapie. Die Wiederherstellung eines effektiven Stoßdämpfers ist Voraussetzung eines anhaltenden Therapierfolges.

Das ideale “Hufrolleneisen” gibt es nicht. Jeder Huf muss individuell nach seinen Bedürfnissen oder Veränderungen beschlagen werden. Das Fußen und Stehen muss so angenehm und schmerzfrei wie möglich sein, um einen Teufelskreis zu vermeiden. Oft muss ausprobiert werden, was dem Pferd am angenehmsten ist. Das Pferd muss entscheiden, nicht die Theorie oder eine Idealvorstellung. Der Idealhuf aus dem Lehrbuch lässt sich nicht erzwingen.

Bei den therapeutischen Verfahren gehe ich nur auf zwei bedeutende Neuheiten ein. Alle anderen Verfahren sind hinlänglich bekannt, nach wie vor von Bedeutung aber  inzwischen gezielter einsetzbar.

 

Stoßwellentherapie

Mittels Stoßwelle können Veränderungen, die direkt unter dem Strahl liegen oder über die Ballengrube erreichbar sind, behandelt werden. Besonders Erkrankungen der Anheftungsstellen von Bändern und Sehnen (Insertionsdesmopathien) sprechen gut an.

Die Technologie der Stoßwellentherapie kommt ursprünglich aus dem Bereich der Nierensteinzertrümmerung und wurde an den Einsatz in der Orthopädie adaptiert.

Die Stoßwellentherapie basiert auf der Verabreichung von Ultraschalldruckwellen. Den stärksten therapeutischen Effekt erzielen Geräte, die fokussierte Stoßwellen erzeugen. Diese Geräte sind jedoch wesentlich teurer als ungerichtete Geräte.

Als positiver aber auch negativer Nebeneffekt tritt nach Stoßwellentherapie eine vorübergehende Schmerzreduzierung im Behandlungsgebiet auf, die bis zu einer Woche anhalten kann. In der Folgezeit nimmt die Schmerzhaftigkeit entsprechend dem aktuellen Heilungszustand wieder zu. In der Regel tritt keine vollständige Schmerzausschaltung wie bei einer Anästhesie ein aber es kommt zumindest zu einer deutlichen Reduzierung der Schmerzwahrnehmung. Der Mechanismus dieser Schmerzreduzierung ist noch nicht bekannt, vermutlich beruht er aber auf einer Beeinträchtigung der Übertragungsfähigkeit von sensorischen Nerven infolge der Stoßwellentherapie. Wegen dieses Nebeneffekts der Stoßwellentherapie ist der Einsatz vor einem Wettkampf nicht gestattet. Die FEI verbietet den Einsatz von Stoßwellentherapie 5 Tage vor einem Turnier. Sonstige schädliche Nebenwirkungen konnten bislang nicht nachgewiesen werden.

In der Regel erstreckt sich die Therapie auf ein bis drei Anwendungen im Abstand von jeweils zwei bis vier Wochen, wobei der Heilungsfortschritt bzw. die weitere Therapienotwendigkeit je nach Gewebe mittels Ultraschall überprüft werden kann.

 

Auch wenn wissenschaftlich noch wenig zur Stoßwellentherapie geklärt wurde, ist die Effektivität vor allem der focussierten Stoßwelle klar belegt und als medizinisches Heilverfahren in der Human- wie in der Veterinärmedizin fest etabliert.

 

Regulation des Knochenumbaus

Bei Veränderung der Knochenstruktur von Strahlbein und Hufbein, die mit verminderter Knochendichte einhergehen, können Substanzen eingesetzt werden, die den Stoffwechsel des Knochenumbaus oder den Knochenumbau selbst beeinflussen. Knochengewebe und somit auch das Strahlbein unterliegen einem ständigen Umbau, wobei Knochen abgebaut und gleichzeitig wieder neu aufgebaut wird. Der therapeutische Ansatz liegt darin, entweder den Knochenaufbau zu fördern oder den Knochenabbau zu hemmen. Wird der Knochenabbau gehemmt, kommt unterm Strich ein Knochenaufbau heraus. Um die Wirkung zu verstärken, können auch beide Wege gleichzeitig bestritten werden.

  • Kalzitonin
  • Zur Steigerung des Knochenaufbaus wird das Knochenwachstumshormon Kalzitonin eingesetzt. Kalzitonin muss über einen längeren Zeitraum mittels intramuskulärer Injektionen verabreicht werden. Kalzitonin ist zwar aus politischen Gründen für das Pferd nicht zugelassen, die klinische Wirkung aber eindeutig.

  • Tiludronate (Tildren, Tiludronsäure)
  • Ein den Knochenabbau modulierender Wirkstoff ist Tiludronate der auch bei schon weiter fortgeschrittenen Knochenabbauprozessen im Strahlbein noch Wirkung hat. Tiludronate ist ein Biphosphonat , das die Knochen abbauenden Zellen längerfristig hemmt. Dadurch verschiebt sich die Knochenumbaubilanz in Richtung Knochenaufbau. Dieses Medikament wird über mehrer Injektionen intravenös verabreicht oder in der Praxis einmalig sehr langsam infundiert. Eine Wiederholung kann nach 1-2 Monaten erfolgen. Tiludronate ist in Deutschland im Gegensatz zu andern EU Ländern noch nicht zugelassen und nicht ganz billig. Auch wenn die Wirkung von Tiludronate weiter reicht als alle anderen Medikamente, darf man sich bei einem zerstörten Strahlbein keine Wunder erwarten.

Kalzitonin und Tiludronate können kombiniert werden.

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Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für aus diesen Seiten abgeleitete Maßnahmen, für angegebene Dosierungen, Nebenwirkungen oder Schäden in Folge der Anwendung von Präparaten oder Maßnahmen. Die Dosierung ist im Einzelfall zu prüfen. Die Präparate dürfen nur von Tierärzten angewandt werden. Die Zulassung der Präparate für das Pferd ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht für das Pferd und für die jeweilige Indikation zugelassene Medikamente anzuwenden ist strafbar.


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