Allgemein

Verfasser der Artikel ist soweit nicht anders vermerkt Dr. C. A. Bingold, Pferdeklinik Großostheim

Röntgenuntersuchung

     Allgemein

    • Die Röntgenuntersuchung ist lediglich ein zusätzliches Hilfsmittel zur klinischen Lahmheitsdiagnostik.
    • Ziel:
      1. 1    Bestätigung oder Widerlegung einer Diagnose
        2    Hinweise über Lokalisation, Größe, Umfang und Alter von Veränderungen
        3    Aufschluß über Stadium, Schweregrad und Prognose von Veränderungen
        4    Hinweis auf Veränderungen, die sonst nicht zu ermitteln sind
         

       

    •  Alter von Veränderungen
      • Unruhige und unscharfe/verwaschene Konturen, evtl. verringerte Knochendichte sind Hinweise auf aktive Prozesse
      • Unvollständige Frakturen oder Fissuren brauchen bis zu zwei Wochen, bis sie röntgenologisch sichtbar werden
      • Beginn der Kallusbildung ab dem 10.-12. Tag nachweisbar
      • Bis zur 2.-3. Woche röntgenologisch Verbreiterung von Frakturspalten
      • Unkomplizierte Frakturspalten sollten nach 6-12 Wochen geschlossen sein und hinterlassen eine Sklerosierungslinie
      • Osteophyten sind nicht früher als 3-4 Wochen nach Einsetzen des Prozesses röntgenologisch nachweisbar
      • Erst ab 30% Demineralisation ist eine Reduzierung der Knochendichte röntgenologisch feststellbar (Dauert midestens 2-3 Wochen)

      •  

       

    •  Alte inaktive Veränderungen, auch wenn sie im Verdachtsbereich auftreten, müssen keineswegs Schmerzen verursachen
    • Ein negativer röntgenologischer Befund im Verdachtsbereich sagt nicht mehr, als daß noch keine röntgenologischen Veränderungen vorliegen. Die fragliche Region mag dennoch schmerzhaft erkrankt sein.
    • Die übliche Spannung liegt zwischen 40 und 100 kV
    • Faustregel: 10 kV mehr reduziert mAs um 1/2
    • Zentralstrahl parallel zur Gelenkfläche (nicht verkanten - Pferd muß Gliedmaße sauber belasten)
    • Soweit wie möglich ausblenden



 Zurück zum Anfang der Seite


Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für aus diesen Seiten abgeleitete Maßnahmen, für angegebene Dosierungen, Nebenwirkungen oder Schäden in Folge der Anwendung von Präparaten oder Maßnahmen. Die Dosierung ist im Einzelfall zu prüfen. Die Präparate dürfen nur von Tierärzten angewandt werden. Die Zulassung der Präparate für das Pferd ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht für das Pferd und für die jeweilige Indikation zugelassene Medikamente anzuwenden ist strafbar.


p1
 Allgemein   Befunde   Beurteilung   Aufnahmetechnik   Distale Zehe   Kronbein, Fesselbein, Krongelenk   Fesselgelenk   Metacarpus   Karpalgelenk   Ellenbogengelenk   Schulter   Sprunggelenk   Kniegelenk   Rücken   Tenografie 

Das Copyright 2005, 2006 Dr. C. A. Bingold. Eine Weiterverbreitung, Verarbeitung gleich welcher Art und der Ausdruck ist abgesehen vom persönlichen Eigengebrauch nicht gestattet.