Beurteilung

Verfasser der Artikel ist soweit nicht anders vermerkt Dr. C. A. Bingold, Pferdeklinik Großostheim

Röntgenuntersuchung

     Beurteilung

    1    Ist die technische Qualität der Aufnahme ausreichend zur Beurteilung des Problems?
    2    Artefakte

    • Entwicklungstechnisch
    •  Projektionsbedingt
    •  Überlagerungsbedingt
    •  Sonstige

     3    Alter des Pferdes
    4    Epiphysenfugen
    5    Weichteilveränderungen
    6    Konturen der Gelenksränder

    • Form
    • Symmetrie
    • Hakenbildung
    • Randwülste
    • Demineralisation
    • Unscharfe Begrenzung, Auflagerung, Unruhe

     7    Fraktur- / Fissurlinien

    • Impressionsfrakturen
    • Totenlade
    • Indirekte Anzeichen für Fraktur/Fissur (Kallusbildung)

     8    Gelenkskörper

    • Corpora libra
    • Verkalkungen
    • Absprengungen

     9    Bandhöcker

    • Demineralisation
    • Zubildung

     10  Subchondrale Spongiosa

    • Klare / verwaschene Trabekelzeichnung (Umbauprozesse)
    • Stärke der subchondralen Knochenplatte
    • Sklerosierung
    • Belastungs-/Überlastungszonen (DJD)
    • Aufhellungszonen
    • Zysten (mit/ohne Gelenkszugang)

     11  Gelenkflächenkontur

    • Form/Kontur (Abplattung)
    • Gleichmäßigkeit

     12  Gelenklinie -"Röntgenologische Oberflächenschicht des Knochens"

    • Regelmäßigkeit
    • Kontinuität

     13  Gelenkspalt

    • Breite
    • Gleichmäßigkeit

     14  Auflagerungen

    • Osteophyten
    • Kallusbildung
    • Insertionsdesmopathien

     15  Porosierung der gesamten Knochenstruktur
    16  Ist der Befund pathologisch oder eine natürliche Variation
    17  Ist die Veränderung alt/inaktiv oder neu/aktiv
    18  Läßt sich der Befund auf anderen Aufnahmen bestätigen?
    19  Gelenksränder und verdächtige Stellen mit Spotlight bzw. heller Lampe mit Irisblende
          begutachten



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 Röntgenklassifizierung 

Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für aus diesen Seiten abgeleitete Maßnahmen, für angegebene Dosierungen, Nebenwirkungen oder Schäden in Folge der Anwendung von Präparaten oder Maßnahmen. Die Dosierung ist im Einzelfall zu prüfen. Die Präparate dürfen nur von Tierärzten angewandt werden. Die Zulassung der Präparate für das Pferd ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht für das Pferd und für die jeweilige Indikation zugelassene Medikamente anzuwenden ist strafbar.


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