Antiallergika

Verfasser der Artikel ist soweit nicht anders vermerkt Dr. C. A. Bingold, Pferdeklinik Großostheim

Mastzellstabilisatoren

Zu den Mastzellstabilisatoren gehören Medikamente wie Cromolyn (Dinatriumcromoglycate, 80mg) und NatriumNedocrimil (10x wirksamer) die nur als Spray oder vernebelt direkt an der Lunge eine ausreichende Wirkung entfaltet. Entgegen früherer Annahmen wirkt es nicht als Mastzellstabilisator sondern vermutlich über die Hemmung eines Entzündungsmediators (PAF). Dies bewirkt eine Prophylaxe der Mastzelldegranulation und darüber eine Verhinderung vagal bedingter Bronchokunstriktion.Wie auch immer es wirken mag, es wird beim Pferd vor allem zur Vorbeuge einer Reaktion der Lunge eingesetzt und wirkt im Gegensatz zum Menschen wesentlich länger (einige Stunden beim Menschen, einige Tage beim Pferd). Die Nebenwirkungen sind gering und diese Präparate haben keine Auswirkung auf das iimmunologischs Abwehrsysteme.

Es ist also vor allem dann von großem Nutzen Mastzellstabilisatoren einzusetzen, wenn die Staubexposition nicht permanent kontrolliert werden kann und man bei einem empfindlichen Pferd vorbeugend etwas unternehmen muß. Aber auch bei einer bestehenden Krankheit ist es manchmal sinnvoll. Im akuten Stadium der RAO oder IAD besteht keine Heilwirkung.

Bei IAD mit Mastzellbeteiligung (relativ seltene Variante) haben Mastzellstabilisatoren den größten Nutzen. Je langer sie angewandt werden desto besserer ist ihr Effekt.

Bei der Administration von Mastzellstabilisatoren kann es zur Reizung und Bronchokonstriktion der Atemwege kommen. In diesem Fall muß dann mit Bronchodilatator gegengesteuert werden.

Die klassischen Antihistaminika helfen bei der RAO und IAD nicht.
 


Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für aus diesen Seiten abgeleitete Maßnahmen, für angegebene Dosierungen, Nebenwirkungen oder Schäden in Folge der Anwendung von Präparaten oder Maßnahmen. Die Dosierung ist im Einzelfall zu prüfen. Die Präparate dürfen nur von Tierärzten angewandt werden. Die Zulassung der Präparate für das Pferd ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht für das Pferd und für die jeweilige Indikation zugelassene Medikamente anzuwenden ist strafbar.


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