Herpes

Verfasser der Artikel ist soweit nicht anders vermerkt Dr. C. A. Bingold, Pferdeklinik Großostheim

Das Herpesvirus tritt in verschiedenen Formen auf: Für die Präventive von Bedeutung ist das EHV-1- und das EHV-4-Virus:

EHV-1 ist verantwortlich für:

1. Atemwegserkrankungen: Fieber, klarer Nasenausfluß sowie Gefahr der Lungenentzündung mit sekundären bakteriellen Infektionen (gelber bis grünlicher Ausfluss).

2. Aborte (Fehlgeburt)/ lebensschwache Fohlen

3. Nervenerkrankungen (Enzephalomyelitis): klinische Erscheinungen sind recht unterschiedlich von milder Bewegungsstörung (Ataxie) bis zur Lähmung mit Todesfolge.

 

EHV-4 ist verantwortlich für:

Atemwegserkrankungen, jedoch im allgemeinen milder als EHV-1 und auf den oberen Respirationstrakt beschränkt.

Sowohl EHV-1 als auch EHV-4 verstecken sich nach der Erstinfektion lebenslang im Körper und können bei einer Schwächung des Immunsystems oder während anderer Krankheiten wieder zum Vorschein kommen. Man muß davon ausgehen, daß in jedem Bestand Herpeserreger lauern.

Die Übertragung erfolgt als Tröpfcheninfektion bzw. bei Aborten auch über Fruchtwasser und Nachgeburt. Als Virusreservoire werden nicht sichtbar infizierte Pferde verantwortlich gemacht.

Durch die Impfung werden die Viren besonders während Streßsituationen in Schach gehalten und können dadurch nicht so leicht zur Erkrankung führen. Die Risiken einer klinischen Erkrankung werden zumindest sehr stark gemindert.

Impfschema:

Erstimpfung

2. Impfung je nach Impfstoff nach 1- 2 Monaten

Wiederholungsimpfungen alle 6 Monate

Eine Erstimpfung erfolgt im Alter von 5-6 Monaten. Bei starkem Infektionsdruck kann ab dem dritten Monat mit Lebendimpfstoff geimpft werden.

Zur Verhütung eines Abortes werden trächtige Stuten im 5., 7. und 9. Monat geimpft.

Relevanz: Zum Schutz der eigenen aber auch der anderen Pferde des Bestandes sehr empfehlenswert


Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für aus diesen Seiten abgeleitete Maßnahmen, für angegebene Dosierungen, Nebenwirkungen oder Schäden in Folge der Anwendung von Präparaten oder Maßnahmen. Die Dosierung ist im Einzelfall zu prüfen. Die Präparate dürfen nur von Tierärzten angewandt werden. Die Zulassung der Präparate für das Pferd ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht für das Pferd und für die jeweilige Indikation zugelassene Medikamente anzuwenden ist strafbar.


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