Vernebelung

Verfasser der Artikel ist soweit nicht anders vermerkt Dr. C. A. Bingold, Pferdeklinik Großostheim

Inhalation, Atemmasken und Dosier Aerosole (MDI)

Das Problem bei der Vernebelung von Medikamenten ist die Partikelgröße der Nebeltröpfchen. Sind sie zu groß, lagern sie sich schon in den oberen Atemwegen ab, sind sie zu klein werden sie wieder aus der Lunge herausgeatmet ohne sich dort niederzuschlagen. Durch die Anpassung von Atemmaske ist es möglich auch das Spektrum der humanmedizinischen Medikamente  beim Pferd anzuwenden. Um  MDIs (Metered Dose Inhaler, "Asthma Sprays") beim Pferd zu verwenden benötigt man einen Adapter (Spacer). MDIs produzieren die richtige Partikelgröße, sodaß man davon ausgehen kann, daß das Medikament auch in die Lunge gelangt.

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AirOne Ultraschallvernebler und Atemmaske

Modifizierter Spacer aus der Humanmedizin an Kegel Atemmask

 

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Wer nur MDI´s verwenden will und keinen Vernebler braucht, kann auch den EquiHaler verwenden, der nur auf die Nüster gehalten wird.

 

Ein richtig konzipierter Ultraschallvernebler produziert prinzipiell auch die richtige Partikelgröße, aber wenn Medikamente hinzugefügt werden, ist schon nicht mehr gesichert, daß die Partikel noch in der richtigen Größe entstehen. Das meiste landet in der Nase oder im Magen, weil es mit dem Schleim abgeschluckt wird. Mit MDIs gelangt etwa gegenüber der Ultraschallvernebelung die 10-fache Menge des Medikaments in der Lunge. Die Zeit für die Anwendung ist wesentlich kürzer, da für die meisten Medikamente lediglich 10 bist 15 Spraystöße notwendig sind (Zeitaufwand 2 bis 5 Minuten). Aus jeder wichtigen Substanzklasse stehen Präparate zur Verfügung (Kortison, Bronchodilatoren, Antiallergika). Ein weiterer entscheidender Vorteil liegt darin, daß die Nebenwirkungen minimiert werden, da die Medikamente weitgehend in der Lunge bleiben und eine geringere Medikamentenmenge nötig ist. Der große Nachteil liegt im Preis der teuren humanmedizinischen Präparate. Außerdem gibt es keine Zulassung dieser Präparate für Pferde. Der Tierarzt muß daher in jedem Einzelfall nachweisen können, warum eine Therapie mit für das Pferd zugelassenen Medikamenten nicht zum Ziel führt und er ausnahmsweise auf humanmedizinische Präparate zurückgreifen muß, um eine Heilung zu erreichen. Wenn er dies nicht kann, macht er sich strafbar. Außerdem besteht für das Pferd, bei dem solche Medikamente angewandt wurden, automatisch ein Schlachtverbot von sechs Monaten.

Ich muß an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, daß keine ausreichende Anzahl von Medikamenten für die effektive und vor allem zeitgerechte moderne Behandlung der RAO und IAD für das Pferd zugelassen ist. Kaum eine der oben angeführten Substanzen oder Präparate ist für das Pferd  zugelassen.

 


Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für aus diesen Seiten abgeleitete Maßnahmen, für angegebene Dosierungen, Nebenwirkungen oder Schäden in Folge der Anwendung von Präparaten oder Maßnahmen. Die Dosierung ist im Einzelfall zu prüfen. Die Präparate dürfen nur von Tierärzten angewandt werden. Die Zulassung der Präparate für das Pferd ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht für das Pferd und für die jeweilige Indikation zugelassene Medikamente anzuwenden ist strafbar.


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